Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Sprachendienst Maria Senegalia und dessen Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers sind für den Sprachendienst Maria Senegalia nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich anerkannt wurden.
Auftragserteilung
Die Aufträge können per Post, per Fax, per DFÜ oder per e-mail erteilt werden. Kleine Aufträge können auch persönlich formlos erteilt werden. Die Heranziehung anderer Kollegen zur Mitarbeit bei Terminproblemen bleibt vorbehalten.
Mitwirkung des Auftraggebers
Spätestens bei Auftragsvergabe sollen besondere Ausführungsformen der Übersetzung vom Auftraggeber mitgeteilt werden. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, sollen unaufgefordert und bei Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt werden (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Sprachendienst Maria Senegalia rechtzeitig einen Korrekturabzug, so dass eventuelle Fehler beseitigt werden können. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
Lieferfristen
Aufträge werden in angemessener Zeit bearbeitet. Eilige Aufträge werden in besonderen Fällen (z.B. übers Wochenende) gegen Aufpreis unverzüglich abgewickelt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht von mir zu vertreten. Ich bin berechtigt, die Lieferung um die Dauer der verhindernden Umstände zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch unvollständigen Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Preise
Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Lehrzeichen. Abgerechnet wird zeichengenau. Der Preis versteht sich lediglich für die Übersetzung. Für zusätzliche Leistungen wie DTP oder graphische Bearbeitung wird ein Zuschlag nach Aufwand berechnet. Der Schwierigkeitsgrad wird in Relation zum Zeitaufwand und dem erforderlichen Know-how festgestellt. Kostenvoranschläge gelten lediglich als Richtpreis. Maßgebend ist der tatsächliche Aufwand für die Übersetzung. Übermittlungskosten (wie Post-, Telefongebühren, etc.) werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Lieferung und Zahlung
Die Übersetzungen werden mit Ausnahme von Urkunden in einer Ausfertigung ausgeliefert. Urkunden werden mit bis zu drei Exemplaren ohne Preisaufschlag ausgefertigt. Auf Wunsch werden die Arbeiten auch auf dem elektronischen Wege (MS-WinWord) ohne zusätzliche Gebühr geliefert. Die Lieferung erfolgt gegen Barzahlung, gegen Rechnung oder per Nachnahme. Falls nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Die anfallenden Bank- oder Nachnahmegebühren trägt der Auftraggeber. Bei Verzug des Auftraggebers kann die im Geschäftsverkehr gesetzliche gültige Regelung für fällige Rechnungen angewendet werden. Bei unfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Haftung
Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Die abgelieferten Texte sind vom Auftraggeber, insbesondere auf relevante Eckdaten, unverzüglich zu kontrollieren. Festgestellte Fehler werden sofort und ohne Berechnung zusätzlicher Gebühren korrigiert. Weitere Haftung ist ausgeschlossen, außer Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Vermögensschadenhaftung wird nur bei vorheriger Vereinbarung und nur für eine durch Versicherungen gedeckte Zeit übernommen.
Geheimhaltung
Alle Aufträge werden vertraulich behandelt. Eine besondere Verpflichtung auf Geheimhaltung kann auf Wunsch erklärt werden.
Mitwirkung Dritter
Der Sprachendienst Maria Senegalia ist berechtigt, zur Ausführung eines Auftrags andere Übersetzer heranzuziehen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht bleibt beim Übersetzer. Im Übrigen finden die Vorschriften des BGB Anwendung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Offenburg.